Erbschaftsteuerreform für Betriebsvermögen

Mit mehreren Monaten Verspätung hat der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen jetzt umgesetzt.

Beinahe zwei Jahren haben Bund und Länder über eine Reform der Erbschaftsteuer gestritten, bis es zu einer endgültigen Einigung kam. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat der Reform der Erbschaftsteuer in der vom Vermittlungsausschuss beschlossenen Form zugestimmt, womit die neuen Regeln nun rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten können. Die Politik hat damit die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist für eine Reform zwar um mehrere Monate überzogen, aber immerhin noch eine Lösung gefunden, bevor das Gericht selbst aktiv wurde.

Die Reform behält das bisherige Konzept der Begünstigung von Betriebsvermögen bei, dreht aber an zahlreichen Stellschrauben, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechen. Daneben gibt es auch einige Erleichterungen für Erben, die aber weitestgehend jeweils an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind. Welche Regeln bei der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen jetzt gelten, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

Zur Verzögerung bei der Verabschiedung der Erbschaftsteuerreform kam es, weil der Gesetzentwurf, auf den sich die Große Koalition geeinigt hatte, vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss verwiesen wurde. Das Vermittlungsergebnis folgt nun im Wesentlichen den Änderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs, allerdings mit einigen Verschärfungen im Detail. Wie es sich für einen guten Kompromiss gehört, ist niemand wirklich glücklich mit dem beschlossenen Gesetz. Für die Politik ist das zwar alltäglich, von Experten hört man aber eher selten auch dann noch deutliche Kritik, wenn das Gesetzgebungsverfahren bereits abgeschlossen ist.

Nichtsdestotrotz sind einige Experten weiterhin davon überzeugt, dass auch das neue Erbschaftsteuerrecht weiterhin verfassungswidrig ist. Ob dem tatsächlich so ist, kann nur das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines neuen Verfahrens entscheiden. Aufgrund der Bedenken wird es früher oder später relativ sicher zu einem solchen Verfahren kommen, aber auf absehbare Zeit wird das neue Recht Bestand haben.

Das neue Recht ist unzweifelhaft näher an den Vorgaben des Verfassungsgerichts als das alte Recht, und selbst dieses hat das Gericht bis zum Inkrafttreten der Neuregelung weitergelten lassen. Eine eventuelle weitere Verschärfung aufgrund eines neuen Verfahrens wird daher nicht nur einige Jahre dauern, sondern auch sicher nicht rückwirkend gelten. Mit anderen Worten: Auf absehbare Zeit gibt es jetzt wieder Planungssicherheit bei der Planung einer optimalen Betriebs- und Generationennachfolge.



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