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Angaben nach § 6 TDG


Details zur Energiepreispauschale

Alle Erwerbstätigen sollen in diesem Jahr einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten, die über die Lohn- oder Einkommensteuer ausgezahlt wird.

Als Teil des zweiten Entlastungspakets der Bundesregierung sollen alle Erwerbstätigen vom Staat eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Zu deren Umsetzung soll das Einkommensteuergesetz gleich um 11 neue Paragraphen aufgestockt werden, die regeln, wer die Pauschale erhält und wie die Pauschale den Empfängern ausgezahlt werden soll.



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