Sie sind hier:

Steuern und Finanzen

Datenschutz

... einmal anders!

Allgemein:

Startseite

Die Kanzlei

Unser Team

Unsere Philosophie

Mitgliedschaften

Kooperationen

Links

Ihr Weg zu uns

Kontakt

Angaben nach § 6 TDG


Verlustverrechnung bei Körperschaften neu geregelt

Wenn der Geschäftsbetrieb erhalten bleibt und die Verluste nicht außerhalb der Gesellschaft genutzt werden können, führt ein Verkauf von Gesellschaftsanteilen nun nicht mehr zum Verfall der noch nicht genutzten Verluste.

Nachdem der Bundesrat dem "Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften" zugestimmt hat, kann das Gesetz nun rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Das Gesetz schränkt die bisher geltende Verlustabzugsbeschränkung nach dem Verkauf von Anteilen so ein, dass Verluste weiter steuerlich genutzt werden können, wenn der Geschäftsbetrieb erhalten bleibt und eine anderweitige Verlustnutzung ausgeschlossen ist.



Übersicht - Eine Seite zurück