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Angaben nach § 6 TDG


Umsatzsteuer-Voranmeldungen von Vorratsgesellschaften

Ab 2015 müssen Vorratsgesellschaften und übernommene Firmenmäntel zwei Jahre lang monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.

Mit dem Zollkodex-Anpassungsgesetz ist eine neue Verpflichtung für Vorratsgesellschaften und Firmenmäntel ins Umsatzsteuergesetz aufgenommen worden, die das Bundesfinanzministerium jetzt konkretisiert hat. Ab Januar 2015 werden diese Gesellschaften bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung wie Neugründungen behandelt und müssen die Voranmeldung für zunächst zwei Jahre zwingend monatlich abgeben. Bei Vorratsgesellschaften gilt dies ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit, bei Firmenmänteln ab dem Zeitpunkt der Übernahme.



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