Sie sind hier:

Steuern und Finanzen

Datenschutz

... einmal anders!

Allgemein:

Startseite

Die Kanzlei

Unser Team

Unsere Philosophie

Mitgliedschaften

Kooperationen

Links

Ihr Weg zu uns

Kontakt

Angaben nach § 6 TDG


Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke

Auf die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesfinanzhofs an der Zinsschranke reagiert das Bundesfinanzministerium mit einem Nichtanwendungserlass.

Der Bundesfinanzhof hatte Ende 2013 ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke geäußert und im konkreten Fall Aussetzung der Vollziehung gewährt. Das Bundesfinanzministerium hält die Kritik des Bundesfinanzhofs aber für nicht berechtigt und hat jetzt auf die Entscheidung mit einem Nichtanwendungserlass reagiert.



Übersicht - Eine Seite zurück