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Angaben nach § 6 TDG


Fahrtkosten während einer beruflichen Fortbildung

Fahrtkosten, die während einer beruflichen Fortbildung entstehen, können Sie nur drei Monate lang nach Dienstreisegrundsätzen geltend machen.

Wenn Sie an einer beruflichen Fortbildung teilnehmen, können Sie Aufwendungen für Fahrten zu Ihrem Fortbildungslehrgang nur für die Dauer von drei Monaten nach Dienstreisegrundsätzen geltend machen. Dauert Ihr Fortbildungslehrgang länger als drei Monate, können Ihre Aufwendungen nur noch nach den Regelungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuermindernd berücksichtigt werden. Nach drei Monaten wird die auswärtige Tätigkeit als neue regelmäßige Arbeitsstätte angesehen.



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