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Angaben nach § 6 TDG


Gesetz zum Abbau der kalten Progression

Wenn es der Bundesregierung gelingt, ihren Gesetzentwurf auch im Bundesrat durchzusetzen, werden in den nächsten beiden Jahren jeweils das steuerfreie Existenzminimum angehoben und der Tarifverlauf entsprechend angepasst.

Die Regierungskoalition arbeitet gerade an einem Gesetz zum Abbau der kalten Progression. Damit soll verhindert werden, dass Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einem höheren Durchschnittssteuersatz führen. Dafür ist eine stufenweise Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags in zwei Schritten zum 1. Januar 2013 auf 8.130 Euro und zum 1. Januar 2014 auf 8.354 Euro (insgesamt plus 350 Euro) vorgesehen. Auch der Tarifverlauf soll prozentual wie der Grundfreibetrag um 4,4 Prozent angepasst werden. Ende März soll das Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden. Ob es tatsächlich umgesetzt wird, ist aber noch längst nicht sicher. Dem Gesetz muss nämlich auch der Bundesrat zustimmen, und dort haben die SPD-geführten Länder bereits ihren Widerstand angekündigt.



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