Mehr Kontrollen im Kampf gegen Steuerbetrug

Das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz bringt neben umfassenden Mitteilungs- und Anzeigepflichten für Geschäftsbeziehungen ins Ausland auch eine generelle Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses.

Als Konsequenz aus den "Panama Papers" hat die Bundesregierung das "Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" initiiert. Auch wenn das Gesetz um ein Sammelsurium von Änderungen in anderen Bereichen ergänzt wurde, bleibt der Kern des Gesetzes eine spürbare Ausweitung der Überwachung von Geldgeschäften. Primär sollen dadurch die Versuche inländischer Steuerzahler, Steuer im Inland über Briefkastenfirmen in Steueroasen zu vermeiden, deutlich erschwert werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden erweiterte Mitwirkungspflichten der Steuerzahler, neue Anzeigepflichten der Banken und umfassendere Ermittlungsbefugnisse der Finanzverwaltung eingeführt. Es ist vor allem dieser letzte Punkt, der auch Folgen für Steuerzahler hat, die keine Geschäftsbeziehungen ins Ausland unterhalten. Lediglich eine anlasslose "Rasterfahndung" bei den Banken bleibt auch weiterhin ausgeschlossen.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes hat der Bundesrat in einer Entschließung weitere Schritte zur Erhöhung der Transparenz bei finanziellen Auslandsbeziehungen und zur Bekämpfung der internationalen Steuerumgehung gefordert. Insbesondere eine gesetzliche Anzeigepflicht für Steuergestaltungen verlangen die Länder. Die am 25. Juni 2017 in Kraft getretenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerumgehung sind hier im Überblick:


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