Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zum Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen umfassend überarbeitet.

Von Zeit zu Zeit passt das Bundesfinanzministerium seine Verwaltungsanweisungen an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs oder zwischenzeitlich erfolgte Gesetzesänderungen an. Bei der Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen hat sich am Gesetz seit der letzten Aktualisierung vor fast drei Jahren nichts geändert. Dafür hat der Bundesfinanzhof in mehreren Verfahren neue Fragen beantwortet - fast durchweg im Sinn der Steuerzahler.

Diese Urteile sind jetzt in das Schreiben des Ministeriums eingearbeitet worden, sodass die Finanzämter nun mehr Leistungen für den Steuerbonus anerkennen. Das Schreiben enthält wie bisher eine lange Liste mit Beispielen zu begünstigten und nicht begünstigten Leistungen. Die neue Fassung ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Hier sind die wesentlichen Änderungen im Überblick:


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