Wirtschaftsrecht
Ein Gesellschafterbeschluss kann nur durch eine Anfechtungsklage angegriffen werden.
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der im Falle einer Auftragsstornierung Gebühren fällig sind, kann unwirksam sein.
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs führt dazu, dass eine Geschäftsführertätigkeit umsatzsteuerpflichtig sein kann. Die Frist für eine mögliche Vertragsanpassung wurde aber bis Ende des Jahres verlängert.
Die grundsätzliche Haftungsbeschränkung einer GbR ist rechtlich nicht zulässig. Individualvertragliche Vereinbarungen sind hingegen möglich.
Eine eintägige Rabattaktion kann nur unter ganz besonderen Voraussetzungen als unlauterer Wettbewerb untersagt werden.
Die Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers kann nur durch die Gesellschafterversammlung erfolgen.
Werden die Geschäfte einer Vor-GmbH nach dem Scheitern der GmbH-Gründung fortgeführt, haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten unbeschränkt.
Preisabsprachen zwischen Unternehmen vor der Abgabe eines Angebots haben schwerwiegende Konsequenzen.
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