Hauptmarkt 36
99867 Gotha

Telefon: 03621 7240-0
Telefax: 03621 7240-20

Kanzlei@gottlob-kollegen.de
 
Aktuelle News

Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand

Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs angeschlossen: Ein Grundsteuererlass kommt nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht, sondern auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur.



Übersicht - Eine Seite zurück
Impressum  |  Übersicht