FIDAIX SCHULER & KOLLEGEN GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft . Steuerberatungsgesellschaft Hauptbanner
Fidaix
Sie sind:
Fidaix
Deutsch   English
FIDAIX - StartseiteHerzlich Willkommen
Fidaix








Verfassungsmäßigkeit des Halbeinkünfteprinzips

Verfassungsrechtlich ist es nicht zu beanstanden, dass im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens auch Werbungskosten nur hälftig berücksichtigt werden.

Fallen Einkünfte unter das Halbeinkünfteprinzip, werden Werbungskosten und Einnahmen nur in halber Höhe berücksichtigt. Zwar verstößt dies nach Ansicht des Bundesfinanzhofs gegen den Grundsatz des objektiven Nettoprinzips, allerdings gehen die Richter von einer sachlichen Rechtfertigung aus. Weil der Gesetzgeber lediglich die Hälfte der steuerbaren Einnahmen steuerlich erfasse, kann und muss er auch auf der Ausgabenseite nur die Hälfte der anfallenden Aufwendungen berücksichtigen. Andernfalls wäre das verfassungsrechtliche Gebot der Folgerichtigkeit verletzt, wenn bei nur teilweiser Erfassung der Einnahmen die vollen Aufwendungen berücksichtigt werden.



Übersicht - Eine Seite zurück







Seitenbanner

Fidaix