FIDAIX SCHULER & KOLLEGEN GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft . Steuerberatungsgesellschaft Hauptbanner
Fidaix
Sie sind:
Fidaix
Deutsch   English
FIDAIX - StartseiteHerzlich Willkommen
Fidaix








Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktien auf dem Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob Verluste aus dem Verkauf von Aktien auch mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden können.

In der Beschränkung der Verrechnung von Verlusten aus Aktienverkäufen allein auf Gewinne aus anderen Aktiengeschäften sieht der Bundesfinanzhof eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Die Regelung behandle Kapitalanleger ohne einen rechtfertigenden Grund unterschiedlich, je nachdem, ob sie Verluste aus der Veräußerung von Aktien oder aus der Veräußerung anderer Kapitalanlagen erzielt haben. Der Bundesfinanzhof hat daher das Bundesverfassungsgericht angerufen und ihm die Frage zur Prüfung vorgelegt, ob die Verlustverrechnungsbeschränkung in ihrer aktuellen Form verfassungswidrig ist.



Übersicht - Eine Seite zurück







Seitenbanner

Fidaix