FIDAIX SCHULER & KOLLEGEN GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft . Steuerberatungsgesellschaft Hauptbanner
Fidaix
Sie sind:
Fidaix
Deutsch   English
FIDAIX - StartseiteHerzlich Willkommen
Fidaix








Mineralölsteuerbefreiung gilt nicht für Firmenflugzeuge

Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass nur reine Luftfahrtunternehmen Anspruch auf die Mineralölsteuerbefreiung für Flugzeugtreibstoff haben.

Setzt ein Unternehmen ein eigenes Flugzeug für Flüge zu anderen Firmen oder zu Messen ein, hat es deswegen noch keinen Anspruch auf Befreiung von der Mineralölsteuer für das dafür verwendete Mineralöl. Der Bundesfinanzhof hat mit diesem Urteil die Beschränkung der Steuerbefreiung für Mineralöl auf reine Luftfahrtunternehmen bestätigt.



Übersicht - Eine Seite zurück







Seitenbanner

Fidaix