FIDAIX SCHULER & KOLLEGEN GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft . Steuerberatungsgesellschaft Hauptbanner
Fidaix
Sie sind:
Fidaix
Deutsch   English
FIDAIX - StartseiteHerzlich Willkommen
Fidaix








Haftung des Geschäftsführers

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit den GmbH-Geschäftsführer noch nicht von der Haftung für fällige Lohnsteuerzahlungen.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass allein der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens den GmbH-Geschäftsführer noch nicht von der Haftung wegen Nichtabführung der Lohnsteuer befreit. Sind im Zeitpunkt der Lohnsteuer-Fälligkeit noch liquide Mittel zur Zahlung der Lohnsteuer vorhanden, besteht die Verpflichtung des Geschäftsführers zu deren Abführung so lange, bis ihm durch Bestellung eines Insolvenzverwalters oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis entzogen wird. Die Haftung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Nichtzahlung der fälligen Steuern in die dreiwöchige Schonfrist fällt, die dem Geschäftsführer zur Massesicherung ab Feststellung der Zahlungsunfähigkeit eingeräumt ist.



Übersicht - Eine Seite zurück







Seitenbanner

Fidaix