Anrufungsauskunft klärt Lohnsteuerfragen

Lohnsteuerliche Zweifelsfragen beantwortet das Finanzamt Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit einer gebührenfreien und verbindlichen Anrufungsauskunft.

Die Liste der Themen, die einen Bezug zur Lohnsteuer haben, reicht von A wie Abfindung bis Z wie Zweitwagen. Viele Fragen, die sich dabei ergeben können, sind im Gesetz oder in Verwaltungsanweisungen eindeutig beantwortet. Doch die Palette möglicher Sachverhalte ist so breit, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die steuerliche Handhabung oft genug nicht zweifelsfrei klären können. Für solche Fälle hat das Gesetz jedoch eine Lösung parat: Die Betroffenen können vom zuständigen Finanzamt eine Auskunft anfordern, um auf der sicheren Seite zu sein.

Eine solche Anrufungsauskunft erteilt das Finanzamt kostenfrei, und wenn der Antragsteller den Sachverhalt vollständig und wahrheitsgemäß geschildert hat, kann das Finanzamt bei einer späteren Lohnsteuer-Außenprüfung auch nicht mehr von der erteilten Auskunft abweichen. Das gilt selbst dann, wenn der Prüfer den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung anders einschätzt. Details zur Anrufungsauskunft sind in einer Verwaltungsanweisung geregelt, die das Bundesfinanzministerium jetzt aktualisiert hat.


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