Beitragsbemessungsgrenzen 2017

Für Besserverdiener können die teilweise deutlich gestiegenen Beitragsbemessungsgrenzen dazu führen, dass trotz höherer Steuerfreibeträge in 2017 vom Lohn mehr Abgaben einbehalten werden.

Zum 1. Januar 2017 wurden die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung und andere Sozialversicherungswerte wieder wie jedes Jahr an die Lohnentwicklung im vorangegangenen Jahr angepasst. Die Löhne und Gehälter sind 2015 um durchschnittlich 2,65 % gestiegen, wobei Ostdeutschland mit 3,91 % deutlich über den alten Bundesländern liegt.

Die Bezugsgröße, die zum Beispiel für die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung relevant ist, steigt im Westen, wieder um 840 Euro im Jahr. Der neue Wert beträgt damit im Westen 35.700 Euro im Jahr (2.975 Euro mtl.). Im Osten erhöht sich die Bezugsgröße sogar um 1.680 Euro auf dann 31.920 Euro im Jahr (2.660 Euro mtl.).


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