Reform der Investmentbesteuerung kommt 2018

Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung vereinfacht radikal die Besteuerung von Investmentfonds für die Anleger und soll bei den Fonds europarechtliche Risiken und Steuergestaltungsmöglichkeiten eliminieren.

Im Koalitionsvertrag hatte die Große Koalition unter anderem eine grundlegende Reform der Investmentbesteuerung vereinbart. Mit dem "Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung" haben Bundestag und Bundesrat dieses Vorhaben nun umgesetzt. Für Kleinanleger bedeutet das Gesetz eine drastische Vereinfachung bei der Steuererklärung, was aber nicht bedeutet, dass die Materie insgesamt einfach wäre. Wie komplex die Reform zumindest für die Investmentfonds ist, zeigt der Umfang des Gesetzes von 40 Seiten reinem Gesetzestext und weiteren rund 100 Seiten Gesetzesbegründung.

Nach dem geltenden Recht werden Gewinne nicht auf der Ebene der Investmentfonds besteuert. Die Fonds sind also gewissermaßen steuerlich transparent. Kernstück der Reform ist die Ablösung dieses transparenten durch ein intransparentes Besteuerungssystems für Publikums-Investmentfonds, bei dem Gewinne schon auf Ebene des Fonds pauschal besteuert werden. Ein durchschnittlicher Anleger muss sich daher künftig nicht mehr mit den verschiedensten Fondsdaten herumschlagen.

Die Reform wird im Wesentlichen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Eine Ausnahme gilt lediglich für die Änderung zur Verhinderung von Cum/Cum-Geschäften; diese soll schon ab 2016 gelten, um solchen Steuergestaltungen sofort den Boden zu entziehen. Hier ist ein Überblick über die Änderungen, die in der Endfassung des Gesetzes enthalten sind.


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