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  Rechtsanwälte

Norbert Sauer

Christiane Berger

Verlängerte SEPA-Übergangsfrist

Die EU gewährt kurzfristig eine Gnadenfrist von sechs Monaten für Zahlungen, die nicht dem SEPA-Format entsprechen.

Die EU-Kommission will Störungen für Verbraucher und Unternehmen minimieren und hat daher einen Vorschlag angenommen, nach dem für einen zusätzlichen Übergangszeitraum von sechs Monaten Zahlungen, die nicht im SEPA-Format erfolgen, weiterhin zulässig sind. Mit der Übergangsfrist bis zum 1. August 2014 wird der offizielle SEPA-Stichtag zwar nicht geändert, aber Banken können mit ihren Kunden vereinbaren, Zahlungen, die nicht der SEPA-Norm entsprechen, weiterhin zu bearbeiten. Eine Verlängerung über den 1. August 2014 hinaus wird es nicht geben.




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