Änderungen im Besteuerungsverfahren

Das Besteuerungsverfahren wird in vielen Punkten modernisiert, die teilweise schon ab diesem Jahr Auswirkungen haben.

Von der Steuererklärung über den Steuerbescheid bis hin zu einem möglichen Rechtsbehelf soll das Steuerverfahren ab 2017 vollständig elektronisch erledigt werden können. Das ist der Kern des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, das großteils zum Jahreswechsel in Kraft getreten ist. Trotzdem wirken sich die meisten Änderungen nicht unmittelbar aus, weil sie Steuererklärungspflichten und -veranlagungen des Jahres 2017 betreffen, die erst 2018 anlaufenden.


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