Aktuelles

Steuerterminkalender

10.05.17
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für April 2017 bei Monatszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für April 2017 bei Monatszahlern und für das 1. Quartal 2017 bei Quartalszahlern mit Fristverlängerung.

  • Vergnügungssteuer: Die Zahlung für April 2017 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 15. Mai. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen seit 2007 sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

15.05.17
Steuern und Abgaben
  • Gewerbesteuer: Vorauszahlung für das 2. Quartal 2017.

  • Grundsteuer: Die Zahlung für das 2. Quartal 2017 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 18. Mai. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden keine Zuschläge und Zinsen berechnet. Die Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlung, Schecks müssen ab 2007 sogar drei Tage früher eingehen.

24.05.17
Sozialversicherungsbeiträge
Heute ist der Beitragsnachweis für Mai bei den Krankenversicherungen einzureichen. Spätestens am 29. Mai müssen die Maibeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein. Ist der 25. Mai (Christi Himmelfahrt) kein Feiertag in dem Bundesland, in dem die Krankenkasse ihren Sitz hat, verschiebt sich die Fälligkeit des Beitragsnachweises um einen Werktag (25. Mai).
25.05.17
Zusammenfassende Meldung
Heute ist die Zusammenfassende Meldung für April 2017 an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln, sofern umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen, sonstige Leistungen oder Dreiecksgeschäfte ausgeführt wurden.
31.05.17
Steuererklärung 2016
Heute endet die Abgabefrist für die Steuererklärung für 2016 für Steuerzahler, die ihre Steuererklärung nicht von einem Steuerberater erstellen lassen.


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