Aktuelles

Steuerterminkalender

10.02.17
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
  • Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag: Anmeldung und Abführung für Januar 2017 bei Monatszahlern.

  • Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für Januar 2017 bei Monatszahlern und für das 4. Quartal 2016 bei Quartalszahlern mit Fristverlängerung.

  • Vergnügungsteuer: Die Zahlung für Januar 2017 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 13. Februar. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen ab 2007 sogar drei Tage früher eingehen.

  • Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der Gegenleistung.

  • Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31. Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.

15.02.17
Steuern und Abgaben
  • Gewerbesteuer: Vorauszahlung für das 1. Quartal 2017.

  • Grundsteuer: Die Zahlung für das 1. Quartal 2017 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 20. Februar. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden keine Zuschläge und Zinsen berechnet. Die Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlung, Schecks müssen seit 2007 sogar drei Tage früher eingehen.



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