Sachbezugswerte für 2016

Während der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft unverändert bleibt, erhöhen sich die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Mahlzeiten um rund 3 %.

Am 6. November 2015 hat der Bundesrat die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2014 beschlossen. Während bei der letzten Änderung nur die Werte für eine Unterkunft stiegen, erhöhen sich diesmal allein die Werte für Mahlzeiten - allerdings gleich um rund 3 %. Die Sachbezugswerte betragen in 2016 bundeseinheitlich


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