Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen

Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zur Pauschalversteuerung von Geschenken und Sachzuwendungen an die neue Rechtsprechung angepasst.

Seit einigen Jahren können Unternehmen die Einkommensteuer für Geschenke und andere Sachzuwendungen an Geschäftspartner, Arbeitnehmer und andere Personen übernehmen und mit einem Pauschsteuersatz von 30 % abgelten. Im Herbst 2013 hat der Bundesfinanzhof zu dieser Vorschrift mehrere Urteile gefällt, die mehrheitlich im Sinne der Steuerzahler sind. Diese Urteile hat die Finanzverwaltung mittlerweile akzeptiert, und das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zur Pauschalierungsvorschrift überarbeitet.


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