Aktuelle Informationen

 

Personal, Arbeit und Soziales

Ab 1. Juli 2014 müssen Arbeitgeber Befreiungsanträge von der Rentenversicherungspflicht zwingend innerhalb von sechs Wochen bei der Minijob-Zentrale melden.
Das Bundesland Sachsen hat vorgeschlagen, die alte Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge im Folgemonat wieder herzustellen.
Die Länder haben jetzt einen neuen Entwurf für das bereits seit längerem geplante Steuervereinfachungsgesetz vorgelegt.
Mit zusätzlichen Betriebsprüfern und regelmäßigen Betriebsprüfungen soll die Kontrolle der Künstlersozialabgabe ausgeweitet werden.
Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und einen Minijob ausübt, muss aus dem Minijob-Lohn den Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen.
Für einige Länder haben sich die Kaufkraftzuschläge geändert, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Ausland steuerfrei zahlen können.

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