Aktuelles
Home
JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
Arnoldstraße 5
73614 Schorndorf
Tel.+49 (0) 71 81 / 9 39 88-0
Fax+49 (0) 71 81 / 9 39 88-49
E-mailinfo@roesch-stb.de

Doppelbelastung bei Vererbung von Zinsansprüchen

Dass bei der Vererbung von bereits entstandenen, aber noch nicht fälligen Stückzinsansprüchen sowohl Erbschaft- als auch Einkommensteuer anfällt, ist nicht verfassungswidrig.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer bei der Vererbung von Zinsansprüchen wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung angenommen. Bei zum Nachlass gehörenden Zinsansprüchen ist es nach Überzeugung des Gerichts wegen der Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnis des Gesetzgebers zulässig, später entstehende Einkommensteuer bei der Berechnung der Erbschaftsteuer unberücksichtigt zu lassen.

Übersicht - Zurück