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JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
Arnoldstraße 5
73614 Schorndorf
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Erbschaft und Schenkung

Berücksichtigung früherer Erwerbe bei der Erbschaftsteuer

Das Finanzamt muss frühere Erwerbe so berücksichtigen, dass sich der dann zustehende persönliche Freibetrag auch tatsächlich auswirkt. ...mehr...

Rückwirkender Wegfall der Schenkungsteuer

Ein Schenkungsteuerbescheid muss rückwirkend aufgehoben werden, wenn die Schenkung noch vor der endgültigen Durchführung entfällt. ...mehr...

Zugewinnausgleich bei fortbestehender Zugewinngemeinschaft

Ein vereinbarter Zugewinnausgleich trotz fortbestehender Zugewinngemeinschaft unterliegt der Schenkungsteuer. ...mehr...

Notarielles Testament genügt als Nachweis für das Erbrecht

Die Eröffnung eines notariellen Testaments genügt bei Banken als Nachweis für das Erbrecht des Erben. ...mehr...

Missbräuchliche Abfindung von Pflichtteilsansprüchen

Die Zahlung einer Abfindung für Pflichtteilsansprüche aus der Erbmasse selbst würde zwar die Steuerlast senken, wird aber von den Finanzämtern nicht akzeptiert. ...mehr...

Zinsloses Darlehen ist keine mittelbare Grundstücksschenkung

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein zinsloses Darlehen keine mittelbare Grundstücksschenkung ist. ...mehr...

Erbschaftsteuerersparnis durch Güterstandsschaukel

Durch den vorübergehenden Wechsel des Güterstandes können Ehepartner erhebliche Beträge bei der Erbschaftsteuer sparen. ...mehr...

Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen kann problematisch sein

Die Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen beim Berliner Testament kann zur Steuerfalle werden. ...mehr...

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