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JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
Arnoldstraße 5
73614 Schorndorf
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Fax+49 (0) 71 81 / 9 39 88-49
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Erbschaft und Schenkung

Verlustabzug ist nicht vererbbar

Ein Erbe kann den Verlustabzug des Erblassers nicht in seiner eigenen Steuererklärung geltend machen. ...mehr...

Unterhaltsleistungen aufgrund testamentarischer Anordnung

Die Unterhaltsleistung an ein Kind des Erblassers aufgrund einer testamentarischer Anordnung ist steuerfrei, wenn das Kind schon zu Lebzeiten auf seinen Pflichtteil verzichtet hat. ...mehr...

Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gegenüber dem Erben löst auch die Erbschaftsteuerpflicht aus. ...mehr...

Aufwendungen für die Steuererklärung des Erblassers

Ein Erbe kann auch die Steuerberatungskosten für die Steuererklärung des Erblassers als Sonderausgaben geltend machen. ...mehr...

Voraussetzung für eine mittelbare Grundstücksschenkung

Voraussetzung für eine mittelbare Grundstücksschenkung ist, dass das Geld für den Kauf noch vor Abschluss des Kaufvertrags zugesagt wird. ...mehr...

Steuergünstige Kettenschenkung

Eine Kettenschenkung kann erhebliche Steuervorteile bieten - allerdings nur, wenn das Finanzamt keinen Grund hat, einen Gestaltungsmissbrauch anzunehmen. ...mehr...

Vergütung eines Testamentsvollstreckers

Die Vergütung eines Testamentsvollstreckers unterliegt nur der Einkommensteuer, jedoch nicht der Erbschaftsteuer. ...mehr...

Verlagerung von Mieteinkünften auf einen Miterben

Eine Erbengemeinschaft kann zur Steuerersparnis ihre Miteinkünfte auf einen einzelnen Miterben verlagern. ...mehr...

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