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JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
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73614 Schorndorf
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Erbschaft und Schenkung

Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen kann problematisch sein

Die Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen beim Berliner Testament kann zur Steuerfalle werden. ...mehr...

Die Finanzplanung der Großen Koalition

Ein bißchen Ausgabenkürzung und viel Steuererhöhung findet sich in der Finanzplanung der Großkoalitionäre. ...mehr...

Verlustabzug ist nicht vererbbar

Ein Erbe kann den Verlustabzug des Erblassers nicht in seiner eigenen Steuererklärung geltend machen. ...mehr...

Unterhaltsleistungen aufgrund testamentarischer Anordnung

Die Unterhaltsleistung an ein Kind des Erblassers aufgrund einer testamentarischer Anordnung ist steuerfrei, wenn das Kind schon zu Lebzeiten auf seinen Pflichtteil verzichtet hat. ...mehr...

Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gegenüber dem Erben löst auch die Erbschaftsteuerpflicht aus. ...mehr...

Aufwendungen für die Steuererklärung des Erblassers

Ein Erbe kann auch die Steuerberatungskosten für die Steuererklärung des Erblassers als Sonderausgaben geltend machen. ...mehr...

Voraussetzung für eine mittelbare Grundstücksschenkung

Voraussetzung für eine mittelbare Grundstücksschenkung ist, dass das Geld für den Kauf noch vor Abschluss des Kaufvertrags zugesagt wird. ...mehr...

Steuergünstige Kettenschenkung

Eine Kettenschenkung kann erhebliche Steuervorteile bieten - allerdings nur, wenn das Finanzamt keinen Grund hat, einen Gestaltungsmissbrauch anzunehmen. ...mehr...

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