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JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
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Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Unterhaltsleistungen an einen vermögenden Empfänger

Unterhaltsleistungen an einen Empfänger, der über ertragsloses oder nicht veräußerbares Vermögen verfügt, können steuerlich nicht abgezogen werden. ...mehr...

Besonderes Kirchgeld ist nicht verfassungswidrig

Das zum 1. Januar 2001 in Nordrhein-Westfalen eingeführte besondere Kirchgeld verstößt nicht gegen die Verfassung. ...mehr...

Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Krankenversicherungsbeiträge

Der Bundesfinanzhof lässt vom Bundesverfassungsgericht prüfen, ob die betragsmäßige Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Krankenversicherungsbeiträge verfassungswidrig ist. ...mehr...

Begrenzter Sonderausgabenabzug von Unterhaltsleistungen

Aus der Zustimmung zu einem begrenzten Sonderausgabenabzug von Unterhaltsleistungen folgt nicht die Zustimmung zum unbegrenzten Abzug in den Folgejahren. ...mehr...

Kontaktpflege mit dem Kind ist keine außergewöhnliche Belastung

Fahrtkosten für Besuche beim eigenen Kind sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. ...mehr...

Kosten für künstliche Befruchtung nicht abziehbar

Anders als Verheiratete können nicht verheiratete Frauen die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht steuerlich geltend machen. ...mehr...

Empfängervorrang beim Kindergeld bemisst sich am Unterhalt

Derjenige Elternteil, der dem Kind den höheren Unterhalt zahlt, ist zum Empfang des Kindergelds berechtigt. ...mehr...

Steuerliche Behandlung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften

Steuerliche Vorteile bleiben weiter Ehepaaren vorbehalten, eingetragene Lebenspartnerschaften können davon nicht profitieren. ...mehr...

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