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JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
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Einkommensteuer - Immobilien

Verkauf von Anteilen an einer grundbesitzenden Personengesellschaft

Die Erträge beim Verkauf von Anteilen an einer grundbesitzenden Personengesellschaft unterliegen der Gewerbesteuer. ...mehr...

Schuldzinsenabzug nach einer Umschuldung

Nach einer Umschuldung können die Schuldzinsen nicht komplett dem fremdvermieteten Gebäudeteil zugeordnet werden, wenn die Aufteilung der Darlehen nicht von Anfang an bestand. ...mehr...

Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand

Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand. ...mehr...

Grunderwerbsteueraufhebung bei Insolvenz und Vertragsanfechtung

Ein Grunderwerbsteuerbescheid wird nicht allein durch Insolvenz oder Vertragsanfechtung des Käufers nichtig. ...mehr...

Nebenkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen

Handwerksleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen, die in den Nebenkosten oder dem Hausgeld enthalten sind, können mit einem Nachweis vom Verwalter oder Vermieter steuermindernd berücksichtigt werden. ...mehr...

Scheindarlehen als verdeckte mittelbare Grundstücksschenkung

Ein Scheindarlehen kostet den Anspruch auf die Eigenheimzulage. ...mehr...

Grundstückshandel mit Zwischenschaltung einer GmbH

Der Grundstückshandel mit Zwischenschaltung einer GmbH zur Umgehung der Drei-Objekt-Grenze ist kein Gestaltungsmissbrauch. ...mehr...

Allgemeinverfügung zur Grundsteuer

Die obersten Finanzbehörden haben durch eine Allgemeinverfügung die Anträge auf Aufhebung und Änderung des Grundsteuermessbescheides wegen Verfassungswidrigkeit des Grundsteuergesetzes zurückgewiesen. ...mehr...

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