Aktuelles
Home
JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
Arnoldstraße 5
73614 Schorndorf
Tel.+49 (0) 71 81 / 9 39 88-0
Fax+49 (0) 71 81 / 9 39 88-49
E-mailinfo@roesch-stb.de

Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Büchermagazin und häusliches Arbeitszimmer

Ein häusliches Arbeitszimmer und ein zusätzliches Büchermagazin werden steuerlich als Einheit bewertet. ...mehr...

Arbeitnehmer-Zuzahlung für Sonderausstattung im Firmen-Pkw

Zuzahlungen des Arbeitnehmers für Sonderausstattungen eines überlassenen Firmen-Pkws sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Pkw den beruflichen Erfordernissen entsprach. ...mehr...

Häusliches Arbeitszimmer

Nur wenn das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist, ist eine Abzugsbeschränkung nicht anzuwenden. ...mehr...

Verluste aus Verkauf eines Eigenheims keine Werbungskosten

Veräußerungsverluste beim beruflich veranlassten Verkauf eines Eigenheims sind keine Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit. ...mehr...

Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Zur Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft genügt es, dass Sie als Steuerpflichtiger sich mit Duldung Ihres Partners in dessen Wohnung dauerhaft aufhalten und sich finanziell an der Haushaltsführung beteiligen. ...mehr...

KFZ-Gestellung als Arbeitslohn

Wird dem Arbeitnehmer ein Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, so ist dieser Vorteil steuerpflichtiger Arbeitslohn. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel. ...mehr...

Beträge für Umzugskosten erhöht

Seit Anfang des Jahres sind die Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen erhöht. ...mehr...

Aufwendungen für Qualifikation in einem nicht ausgeübten Beruf

Aufwendungen für eine höhere Qualifikation in einem nicht ausgeübten Beruf sind keine Fortbildungskosten. ...mehr...

« Neuere ArtikelÄltere Artikel »
Übersicht - Zurück