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JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
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Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Darlehenszinsen für Gesellschaftsanteile als Werbungskosten

Darlehenszinsen für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen des Arbeitgebers sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig. ...mehr...

Frist für Antragsveranlagung

Die Frist für die Antragsveranlagung kommt jetzt auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand. ...mehr...

Arbeitszimmer in einem Mehrfamilienhaus

Wenn Sie im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses einen Raum als Arbeitszimmer nutzen, der nicht zur Privatwohnung gehört, so ist das ein außerhäusliches Arbeitszimmer. ...mehr...

Abfindungen bei Arbeitsplatzwechsel im Konzern

Damit Abfindungen bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Konzerns steuerlich begünstigt sind, muss ein neues Arbeitsverhältnis begründet werden. ...mehr...

Rechtsanspruch auf Verpflegungspauschalen

Das Finanzamt darf den Ansatz von Verpflegungspauschalen nicht mit der Begründung kürzen, dass gar kein oder nur ein geringer Mehraufwand entstanden sei. ...mehr...

Private Mitbenutzung eines häuslichen Arbeitszimmers

Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer, das auch teilweise privat genutzt wird, sind prinzipiell nicht abziehbar. ...mehr...

Rückzahlung von Arbeitslohn

Zahlt ein Arbeitnehmer erst im Folgejahr zuviel erhaltenen Arbeitslohn zurück, so muss er diesen Betrag zunächst versteuern und kann ihn erst im Jahr der Rückzahlung wieder als Ausgabe geltend machen. ...mehr...

Neben Zahl auch Dauer von Heimfahrten relevant

Für die Beurteilung einer doppelten Haushaltsführung ist neben der Anzahl auch die Dauer von Familienheimfahrten relevant. ...mehr...

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