Aktuelles
Home
JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
Arnoldstraße 5
73614 Schorndorf
Tel.+49 (0) 71 81 / 9 39 88-0
Fax+49 (0) 71 81 / 9 39 88-49
E-mailinfo@roesch-stb.de

Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Nebenberufliche künstlerische Tätigkeit als Komparse

Auch ein Komparse übt eine - bis zu gewissen Grenzen steuerfreie - nebenberufliche künstlerische Tätigkeit aus. ...mehr...

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Bewirtung und Werbegeschenke

Auch ein Arbeitnehmer kann unter geeigneten Umständen Aufwendungen für Bewirtung und Werbegeschenke als Werbungskosten geltend machen. ...mehr...

Teilnahme an Anti-Mobbing-Kursen

Kosten für einen Anti-Mobbing-Kurs können Sie unter bestimmten Umständen als Werbungskosten geltend machen. ...mehr...

Verzicht auf Schadensersatz nach alkoholbedingtem Unfall

Verzichtet der Arbeitgeber nach einem alkoholbedingten Unfall auf Schadensersatz für den zerstörten Dienstwagen, so führt dies zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. ...mehr...

Doppelte Haushaltsführung mit zwei regelmäßigen Arbeitsstätten

Auch eine doppelte Haushaltsführung wegen zwei regelmäßigen Arbeitsstätten führt zu abzugsfähigen Werbungskosten. ...mehr...

Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse

Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse sind Beitragsrückerstattungen, die die abzugsfähigen Sonderausgaben mindern. ...mehr...

Doppelte Haushaltsführung für nichteheliche Lebensgemeinschaften

Der Bundesfinanzhof lässt die Grundsätze der doppelten Haushaltsführung ausnahmsweise auch für die nichteheliche Lebensgemeinschaft zu. ...mehr...

Musterprozesse zu privaten Steuerberatungskosten geplant

Der Deutsche Steuerberaterverband will in mehreren Musterprozessen die Verfassungsmäßigkeit der Streichung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten überprüfen lassen. ...mehr...

« Neuere ArtikelÄltere Artikel »
Übersicht - Zurück