Aktuelles
Home
JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
Arnoldstraße 5
73614 Schorndorf
Tel.+49 (0) 71 81 / 9 39 88-0
Fax+49 (0) 71 81 / 9 39 88-49
E-mailinfo@roesch-stb.de

Selbständige und Unternehmer

Finanzverwaltung verhindert Rechtsschutz durch Vorläufigkeitsvermerk

Die Finanzverwaltung hat den Vorläufigkeitsvermerk zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 wieder aufgehoben, obwohl die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes noch nicht geklärt ist. ...mehr...

Missratene Formulierung bei der Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags

Eine neue Formulierung zur Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags für die Gewerbesteuer löst Streit um ihre korrekte Interpretation aus. ...mehr...

Neue Muster für Widerrufsbelehrungen veröffentlicht

Für die obligatorischen Widerrufsbelehrungen bei Fernabsatzverträgen liegen jetzt die neuen gesetzlichen Muster vor. ...mehr...

Abzug von privaten Steuerberatungskosten

Ein Finanzgericht hält die Streichung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten für verfassungsgemäß. ...mehr...

Kleinunternehmerstatus hängt primär vom Vorjahresumsatz ab

Auch wenn der Umsatz im laufenden Jahr sehr sicher wieder innerhalb der Kleinunternehmergrenze liegen wird, kommt es für den Kleinunternehmerstatus vor allem auf den Umsatz im Vorjahr an. ...mehr...

Bewirtungskosten bei einer Schulung nur begrenzt abzugsfähig

Nur für Arbeitnehmer des bewirtenden Unternehmens ist der volle Betriebsausgabenabzug für Bewirtungskosten möglich. ...mehr...

Betriebsverpachtung statt Aufgabe eines Handelsbetriebs

Damit eine Betriebsverpachtung vorliegt und nicht eine Betriebsaufgabe, müssen die wesentlichen Betriebsgegenstände verpachtet werden. ...mehr...

Teilwertabschreibung auf Aktien bei gesunkenem Börsenkurs

Der Bundesfinanzhof erleichtert deutlich die Teilwertabschreibung auf Aktien bei einem gesunkenen Börsenkurs. ...mehr...

« Neuere ArtikelÄltere Artikel »
Übersicht - Zurück