Aktuelles
Home
JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
Arnoldstraße 5
73614 Schorndorf
Tel.+49 (0) 71 81 / 9 39 88-0
Fax+49 (0) 71 81 / 9 39 88-49
E-mailinfo@roesch-stb.de

Selbständige und Unternehmer

Ein-Raum-Appartement als Arbeitszimmer im eigenen Haus

Unter bestimmten Umständen kann sich ein Appartment im eigenen Haus als außerhäusliches Arbeitszimmer qualifizieren. ...mehr...

Zweites Konjunkturpaket enthält Verbesserungen bei Steuern und Sozialleistungen

Auch das zweite Konjunkturpaket der Bundesregierung enthält einige steuerliche und sozialrechtliche Komponenten. ...mehr...

Doppelte Gewerbesteuerbelastung nach einer Teilwertzuschreibung

Der Bundesfinanzhof sieht keine Möglichkeit eine doppelte Gewerbesteuerbelastung durch eine Teilwertzuschreibung zu vermeiden. ...mehr...

EU zwingt Schweiz zum Handeln

Mit sanftem Druck will die EU Steueroasen zu mehr Kooperation bewegen und hat damit in der Schweiz schon erste Erfolge erzielt. ...mehr...

Genaue Leistungsbeschreibung ist notwendig für Vorsteuerabzug

Enthält die Rechnung keine Leistungsbeschreibung, mit der die abgerechnete Leistung eindeutig identifizierbar ist, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigern. ...mehr...

Krankengeld für freiwillig Versicherte

Der Krankengeldanspruch von freiwillig Versicherten richtet sich nach dem Einkommen des Vorjahres. ...mehr...

Verkauf verzehrfertiger Speisen und Getränke

Die Frage nach ermäßigt besteuerter Lieferung oder voll besteuerter sonstiger Leistung beim Verkauf verzehrfertiger Speisen will das Bundesfinanzministerium nun beantworten. ...mehr...

Umsatzsteuerzahlungen als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben

Die Finanzverwaltung übernimmt die Auffassung des Bundesfinanzhofs, dass Umsatzsteuervorauszahlungen und -erstattungen regelmäßig wiederkehrende Ausgaben sind. ...mehr...

« Neuere ArtikelÄltere Artikel »
Übersicht - Zurück