Aktuelles
Home
JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
Arnoldstraße 5
73614 Schorndorf
Tel.+49 (0) 71 81 / 9 39 88-0
Fax+49 (0) 71 81 / 9 39 88-49
E-mailinfo@roesch-stb.de

Selbständige und Unternehmer

Mini-Jahressteuergesetz kurzfristig beschlossen

Aus einem Anpassungsgesetz mit primär redaktionellem Charakter ist kurz vor der Verabschiedung ein echtes Steueränderungsgesetz geworden. ...mehr...

Leasing-Sonderzahlung bei der Fahrtenbuchmethode

Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils mit der Fahrtenbuchmethode ist eine Leasing-Sonderzahlung nur zeitanteilig zu berücksichtigen. ...mehr...

Passivierung einer Verbindlichkeit trotz Rangrücktritt

In bestimmten Fällen ist die Passivierung einer Verbindlichkeit trotz eines Rangrücktritts auf künftige Erträge möglich. ...mehr...

Parkplatzüberlassung als Nebenleistung zur Hotelübernachtung

Für das Finanzgericht Niedersachsen gibt es keinen Grund, aus dem Übernachtungspreis einen fiktiven Anteil für die Parkplatzüberlassung zum vollen Umsatzsteuersatz anzusetzen. ...mehr...

Stromsteuer auf Wechselrichter einer Photovoltaik-Anlage

Für das Finanzgericht München sind die Wechselrichter einer Photovoltaik-Anlage keine Neben- oder Hilfsanlagen zur Stromerzeugung, weswegen der von ihnen verbrauchte Strom der Stromsteuer unterliegt. ...mehr...

Erklärung einer Betriebsaufgabe

Die Erklärung einer Betriebsaufgabe muss eindeutig sein und kann nicht rückwirkend abgegeben werden. Einen Betriebsentnahmegewinn in der Steuererklärung zu deklarieren, genügt daher nicht. ...mehr...

Buchführungspflicht von Fahrlehrern

Eine branchenspezifische Aufzeichnungspflicht gilt auch als steuerliche Aufzeichnungspflicht, wodurch sich die Aufbewahrungspflicht für Unterlagen verlängern kann. ...mehr...

Wechsel zum Fahrtenbuch im laufenden Jahr nicht möglich

Der Bundesfinanzhof hat die Vorgabe der Finanzverwaltung bestätigt, dass ein Wechsel zur Fahrtenbuchmethode im laufenden Jahr nicht möglich ist. ...mehr...

« Neuere ArtikelÄltere Artikel »
Übersicht - Zurück