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JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
Arnoldstraße 5
73614 Schorndorf
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Fax+49 (0) 71 81 / 9 39 88-49
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Selbständige und Unternehmer

Erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart

Für dasselbe Jahr ist ein erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart vor Bestandskraft des Steuerbescheids nur aus besonderen Gründen zulässig. ...mehr...

Golfturnier ist nicht als Sponsoring abziehbar

Die Veranstaltung eines Golfturniers ist aus Sicht des Bundesfinanzhofs keine normale Sponsoringmaßnahme, weshalb die Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind. ...mehr...

Rentenberater ist gewerblich tätig

Ein selbständiger Rentenberater erfüllt nicht die Voraussetzung, um steuerlich als Freiberufler zu gelten. ...mehr...

Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit in der Insolvenz

Ob die Einkommensteuer in der Insolvenz eine nachrangige Verbindlichkeit oder eine Masseschuld ist, hängt nicht zuletzt von der Gewinnermittlungsart ab. ...mehr...

Abgetrennter Arbeitsbereich ist kein häusliches Arbeitszimmer

Ein nur per Raumteiler abgetrennter Arbeitsbereich in der eigenen Wohnung ist nicht steuerlich berücksichtigungsfähig. ...mehr...

Getrennte Aufzeichnung von Geschenken

Ausgaben für Werbegeschenke müssen auf einem separaten Konto verbucht werden, um steuerlich abziehbar zu sein. ...mehr...

Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens

Die Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens kann dazu führen, dass Wechselkursänderungen zu diesem Zeitpunkt gewinnwirksam werden. ...mehr...

Investitionsabzugsbetrag bei Betriebsübertragung

Auch bei einer anstehenden oder bereits abgeschlossenen Betriebsübertragung ist die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags unter gewissen Voraussetzungen möglich. ...mehr...

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