Aktuelles
Home
JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
Arnoldstraße 5
73614 Schorndorf
Tel.+49 (0) 71 81 / 9 39 88-0
Fax+49 (0) 71 81 / 9 39 88-49
E-mailinfo@roesch-stb.de

Selbständige und Unternehmer

Nießbrauchvorbehalt führt zur Aufdeckung stiller Reserven

Ein Nießbrauchvorbehalt des bisherigen Inhabers an der wesentlichen Betriebsgrundlage verhindert eine steuerneutrale unentgeltliche Betriebsübertragung. ...mehr...

Zinssatz zur Bewertung von Pensionsrückstellungen

Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob der gesetzlich vorgeschriebene Zinssatz für die Bewertung von Pensionsrückstellungen verfassungswidrig hoch ist. ...mehr...

Privatnutzung von Wärme aus einem Blockheizkraftwerk

Für den Privatverbrauch der Wärme aus einem betrieblichen Blochheizkraftwerk ist nicht automatisch der durchschnittliche Fernwärmepreis anzusetzen. ...mehr...

Sanierungserlass nicht auf Altfälle anwendbar

Die gesetzliche Regelung für den Steuererlass auf Sanierungsgewinne gilt nur für neue Fälle, weil Altfälle weiter unter den Sanierungserlass fallen sollten. Das hat der Bundesfinanzhof nun aber ausgeschlossen. ...mehr...

Abzugsverbot für häuslichen Behandlungsraum eines Arztes

Ein Notfall-Behandlungsraum im Privathaus ohne separaten Eingang fällt unter das Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer. ...mehr...

Steuerabzug eines häuslichen Arbeitszimmers

Das Bundesfinanzministerium hat die Regeln für den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer überarbeitet. ...mehr...

Häusliches Arbeitszimmer für mehrere Einkunftsarten

Wird ein Arbeitszimmer auch teilweise im Rahmen von Einkünften verwendet, die den Werbungskostenabzug ausschließen, reduziert sich dadurch nicht der jährliche Höchstbetrag von 1.250 Euro für die abziehbaren Kosten. ...mehr...

Zwangsbeitrag zur IHK ist verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen den Zwangsbeitrag zur IHK abgewiesen. ...mehr...

« Neuere ArtikelÄltere Artikel »
Übersicht - Zurück