Aktuelles
Home
JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
Arnoldstraße 5
73614 Schorndorf
Tel.+49 (0) 71 81 / 9 39 88-0
Fax+49 (0) 71 81 / 9 39 88-49
E-mailinfo@roesch-stb.de

Umsatzsteuer

Angabe der Anschrift des Rechnungsstellers

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs bringt neue Fallstricke beim Vorsteuerabzug aus einer Lieferantenrechnung. ...mehr...

Vertrauensschutz für Bauleistende

Die rückwirkenden Änderung der Steuerschuldnerschaft auf Bauleistungen bleibt umstritten. Auch bei der Aussetzung der Vollziehung entscheiden die Finanzgerichte uneinheitlich. ...mehr...

Rückwirkende Änderung der Besteuerung von Bauleistungen

Ein Finanzgericht hat ernstliche Zweifel daran, dass die rückwirkende Änderung der Besteuerung von Bauleistungen verfassungsgemäß ist und daher einem Bauunternehmer die Aussetzung der Vollziehung gewährt. ...mehr...

Umsatzsteuer bei kosmetischen Behandlungen

Ästhetische Operationen und Behandlungen sind nur dann umsatzsteuerfrei, wenn sie aufgrund einer Gesundheitsstörung notwendig sind. ...mehr...

Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters

Für ein Insolvenzverfahren, das neben privaten auch betriebliche Verbindlichkeiten umfasst, ist ein anteiliger Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters möglich. ...mehr...

Warnung vor kostenpflichtigem Angebot für eine UStIdNr

Eine UStIdNr kann jeder Unternehmer kostenfrei beantragen. Trotzdem gibt es immer wieder Angebote für eine recht teure Registrierung einer UStIdNr., vor denen die Finanzverwaltung aber warnt. ...mehr...

Leistungsort bei Kongressen

Das Bundesfinanzministerium stellt klar, welche Ortsregelung bei der Überlassung von Räumen und Veranstaltungsequipment für einen Kongress zur Anwendung kommt. ...mehr...

Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern

Eine Verfügung der Finanzverwaltung erklärt die umsatzsteuerliche Behandlung der verschiedenen Vertragsformen für die Überlassung von Flüchtlingsunterkünften an die öffentliche Hand. ...mehr...

« Neuere ArtikelÄltere Artikel »
Übersicht - Zurück