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JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
Arnoldstraße 5
73614 Schorndorf
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Fax+49 (0) 71 81 / 9 39 88-49
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Existenzgründer

Rechnungsangaben eines Kleinstunternehmers

Auch ein Kleinstunternehmer muss die Leistungen in seinen Rechnungen hinreichend genau benennen, damit ein Vorsteuerabzug aus der Rechnung zulässig ist. ...mehr...

Freiberufler im EDV-Bereich

Immer mehr IT-Experten, darunter auch Autodidakten, werden vom Bundesfinanzhof als Freiberufler mit ingenieurähnlichem Beruf anerkannt. ...mehr...

Änderungen für Unternehmer und Freiberufler

Unternehmer und Freiberufler müssen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen zum Jahreswechsel einstellen. ...mehr...

Ermittlung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht

Bei der Prüfung, ob die steuerliche Buchführungspflichtgrenze überschritten wurde, sind auch umsatzsteuerfreie Auslandsumsätze einzubeziehen. ...mehr...

Arbeitslosenversicherung erlischt bei fehlender Beitragszahlung

Die freiwillige Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit erlischt automatisch, wenn der Versicherte für drei Monate mit den Beiträgen im Rückstand ist. ...mehr...

Finanzamt muss Aktenzeichen als Steuernummer akzeptieren

Existenzgründer können in einer Rechnung auch ein vorläufiges Aktenzeichen als Steuernummer angeben, wenn sie vom Finanzamt noch keine endgültige Steuernummer zugewiesen bekommen haben. ...mehr...

Investitionsabzugsbetrag in der Praxis

Statt der Ansparabschreibung gibt es nun den Investitionsabzugsbetrag, zu dessen praktischer Anwendung das Bundesfinanzministerium einige Hinweise liefert. ...mehr...

Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz

Im Dritten Mittelstandsentlastungsgesetz sind einige steuerliche Änderungen und die Aufhebung vieler Informations- und Auskunftspflichten enthalten. ...mehr...

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