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JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
Arnoldstraße 5
73614 Schorndorf
Tel.+49 (0) 71 81 / 9 39 88-0
Fax+49 (0) 71 81 / 9 39 88-49
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Existenzgründer

Nachweis der Investitionsabsicht für einen Investitionsabzugsbetrag

Ein Investitionsabzugsbetrag für eine bereits durchgeführte Investition kann auch noch nachträglich zur Gewinnglättung geltend gemacht werden. ...mehr...

Rentenberater ist gewerblich tätig

Ein selbständiger Rentenberater erfüllt nicht die Voraussetzung, um steuerlich als Freiberufler zu gelten. ...mehr...

Investitionsabzugsbetrag bei Betriebsübertragung

Auch bei einer anstehenden oder bereits abgeschlossenen Betriebsübertragung ist die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags unter gewissen Voraussetzungen möglich. ...mehr...

Zweites Bürokratieentlastungsgesetz in Arbeit

Ein neues Bürokratieentlastungsgesetz soll die deutsche Wirtschaft ab 2017 von unnötigem Papierkrieg befreien. ...mehr...

Vorsteuerabzug bei der Unternehmensgründung

Aus den Beratungsleistungen für die beabsichtigte Gründung einer GmbH ist kein Vorsteuerabzug möglich. ...mehr...

Investitionsabzugsbetrag bei wesentlicher Betriebserweiterung

Anders als bei der Neugründung ist bei einer wesentlichen Betriebserweiterung auch kurz nach der Gründung keine besondere Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht notwendig. ...mehr...

Aufstockung von Investitionsabzugsbeträgen

Die Finanzverwaltung lässt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nun auch die nachträgliche Aufstockung von Investitionsabzugsbeträgen zu. ...mehr...

Gemischt genutzter Raum nicht anteilig als Arbeitszimmer abziehbar

Die steuerliche Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers erfordert nach Ansicht des Bundesfinanzhofs neben einer büroartigen Einrichtung auch, dass der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. ...mehr...

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