Rechtsanwaltskanzlei
Justizrat Dr. Meyer & Kollegen

Justizrat Dr. F. Walter Meyer

Rechtsanwalt Marcus M. Meyer
Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsanwalt Daniel Berger

Hindenburgstraße 1
67433 Neustadt/Weinstraße

Telefon: (0 63 21) 48 41 70
Telefax: (0 63 21) 48 41 78

Erben und Vererben

Die Erben eines Arbeitnehmers können nicht dessen Anspruch auf Urlaubsabgeltung geltend machen. weiter
Auch die nachträgliche Ergänzung eines bereits unterschriebenen Testaments muss ihrerseits unterschrieben sein. weiter
Das Finanzgericht Münster hat bestätigt, dass die Einkommensteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar ist. weiter
Auch wenn der Erbe die Beiträge zur Lebensversicherung des Erblassers selbst gezahlt hat, ist die Versicherungsleistung trotzdem erbschaftsteuerpflichtig. weiter
Die EU-Kommission verlangt, dass die Freibeträge des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts unabhängig vom Wohnsitz des Erblassers und Erben gelten müssen. weiter
Weder eine Rechtsformumwandlung oder Verschmelzung noch ein Anteilstausch verletzen den Gedanken der Behaltensfristregelung und sind damit unschädlich für die Erbschaftsteuervergünstigung. weiter
Bei der Erbschaftsteuer wird der letzte Unterschied zwischen Ehepartner und eingetragenem Lebenspartner beseitigt. weiter
Die Verfassungsbeschwerden von Erblassern will das Bundesverfassungsgericht nicht verhandeln, weil nur die Erben von der Steuer betroffen sind. weiter
Der Verkauf des Betriebsvermögens aufgrund gesetzlicher Vorschriften schützt nicht vor dem Verlust des Steuervorteils für Betriebsvermögen. weiter
Der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2010 hat bereits erste Änderungen erfahren. weiter