Änderungen bei der Bilanzierung ab 2016

Das Bürokratieentlastungsgesetz als auch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz wirken sich ab 2016 auf den Aufbau und Umfang der Bilanz sowie auf die Pflicht zur Bilanzierung aus.

Das im vergangenen Sommer verabschiedete Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, mit dem eine von der EU initiierte Vereinheitlichung der Rechnungslegungsvorschriften in deutsches Recht umgesetzt wurde, führt zu grundlegenden Änderungen in den Bilanzierungsvorgaben.

Daher betreffen viele Änderungen zum Jahreswechsel allein bilanzierende Unternehmen, wobei deren Kreis durch die Erhöhung der Buchführungspflichtgrenze durch das Bürokratieentlastungsgesetz in Zukunft etwas kleiner ausfällt. Sowohl die neue Buchführungspflichtgrenze als auch die neuen Vorgaben des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes sind für das nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahr verbindlich anzuwenden. Daneben gibt es noch eine Vorgabe der Finanzverwaltung, die sich auf die Bilanzierung von Abschlagszahlungen auswirkt.



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