Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen

Im Juli ist das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz verabschiedet und verkündet worden, das neben einer Erhöhung der Schwellenwerte für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften zahlreiche weitere Änderungen bei der Bilanzierung bringt.

Im europäischen Binnenmarkt haben Unternehmen schon einen teilweise harmonisierten Rechtsrahmen für die Rechnungslegung. Zur weiteren Harmonisierung hat die EU die Vorgaben für die Rechnungslegung überarbeitet und dabei die bisher separaten Regelungsrahmen für die Rechnungslegung einzelner Unternehmen einerseits und im Konzern andererseits angeglichen. Die entsprechende Richtlinie wurde mit dem am 23. Juli 2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) in deutsches Recht umgesetzt.

Das Gesetz enthält verschiedene Erleichterungen, aber auch wichtige Änderungen bei den gesetzlichen Vorgaben für den Jahresabschluss. Die Änderungen sind für das nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahr verbindlich anzuwenden. Die ursprünglich vorgesehene frühere Anwendung auf freiwilliger Basis wurde wieder gestrichen. Lediglich die Anhebung der Schwellenwerte kann schon für Geschäftsjahre, die in 2014 begonnen haben, in Anspruch genommen werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass gleichzeitig auch die Neudefinition der Umsatzerlöse angewandt wird. Insbesondere umfasst das Gesetz folgende Änderungen:



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