Rund um die Familie
Auch für die Betreuung eines nichtehelichen Kin-des steht dem Unterhaltsberechtigten ein Mindestbedarf von derzeit 770 Euro im Monat zu.
Zum Jahreswechsel sind neben der Düsseldorfer Tabelle auch die Leitlinien mehrerer anderer Oberlandesgerichte für die Unterhaltsberechnung überarbeitet worden.
Kinder dürfen zumindest dann bei ihrem leiblichen Vater übernachten, wenn dieser ohne diese Übernachtungsmöglichkeit sein Umgangsrecht gar nicht ausüben könnte.
Auch ein eingetragener Lebenspartner hat Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes.
Eine Schenkung zwischen Ehegatten kann nur dann wegen ehelicher Untreue widerrufen werden, wenn der Treuverstoß nach der Schenkung erfolgt ist.
Wenn der Sohn oder die Tochter den Anspruch rechtzeitig anmeldet, müssen die Eltern zusätzlich zum Unterhalt auch die Studiengebühren zahlen.
Ordnet ein Gericht bei einer Vaterschaftsanfechtung ein DNA-Abstammungsgutachten an, kann diese Anordnung nicht angefochten werden. Gegen ein Urteil, das der Vaterschaftsanfechtung stattgibt, kann wiederum der biologische Vater kein Rechtsmittel einlegen.
Voraussichtlich ab dem 1. September 2009 gilt für Scheidungen neues Recht beim Versorgungsausgleich.
Ein Ehegatte muss auch im Jahr der Scheidung der gemeinsamen Veranlagung zustimmen, wenn sich der andere Ehegatte zum Ausgleich der hierdurch entstehenden finanziellen Nachteile bereit erklärt.
Vom Einkommen des Unterhaltsschuldners können vor der Berechnung des Unterhalts bis zu 4 % des Bruttoeinkommens für zusätzliche Altersvorsorge abgezogen werden.
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