Internet und Telekommunikation

Keine Überwachungspflicht in der Familie
Wer einen Internetanschluss besitzt, muss nicht seine eigene Familie überwachen.
Eindeutige Widerrufsbelehrung muss möglichst kurz sein
In der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung sollten möglichst keine weiteren Angaben enthalten sein, da andernfalls die Eindeutigkeit der Belehrung leiden kann.
Gefahrlose Schnäppchen bei eBay
Ein niedriger Startpreis oder ein niedriges Gebot bei einer Online-Auktion rechtfertigen nicht die Annahme, dass der Käufer wissentlich gestohlene Ware kaufen will.
Werbeanrufe von Suchmaschinenbetreibern
Suchmaschinenbetreiber handeln wettbewerbswidrig, wenn sie unaufgefordert Unternehmen anrufen und kostenpflichtige Dienste bewerben.
Vertriebsrecht hängt vom Medium ab
Der Urheber von Software kann die Weiterveräußerung von Software durch den Endabnehmer nur untersagen, wenn der Kunde die Software aus dem Internet heruntergeladen und freigeschaltet hat.
Einmaliges Anmailen ist zulässig
Die Zusendung von Werbe-eMails ohne vorherige Aufforderung ist zulässig, wenn die weitere Zusendung von eMails von einer aktiven Mitwirkung des Empfängers abhängig ist.
Wenig anonymes Netz
Wer im Internet andere beleidigt oder Anzüglichkeiten verbreitet, muss sowohl am Arbeitsplatz als auch in der Schule mit Konsequenzen rechnen.
Stillschweigende Zustimmung zur Inverssuche
Widerspricht der Kunde eines Telekommunikationsanbieters nicht ausdrücklich der Aufnahme seiner Daten in die Inverssuche, ist von einer Zustimmung auszugehen.
Nachweis für Handy-Nutzung
Im Streitfall muss der Netzbetreiber und nicht der Besitzer eines Handys die Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten nachweisen, wobei das Risiko von Hackerangriffen beim Netzbetreiber liegt.
Widerrufsrecht bei Internet-Auktionen
Gerade bei Internet-Auktionen bereite der Umgang mit dem Widerrufsrecht immer wieder Probleme.

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