Arbeitsrecht

Führungskraft ist kein Raumpfleger
Arbeitgeber können zumindest von leitenden Angestellten und Führungskräften nicht verlangen, dass diese ihre Büros selbst putzen.
Entgeltfortzahlung umfasst auch Sonn- und Feiertagszuschläge
Bei der Entgeltfortzahlung sind sämtliche Lohnbestandteile zu berücksichtigen, die für die Erbringung der Arbeitsleistung in einem bestimmten Zeitraum gezahlt werden.
Zu niedrige Gehälter sind sittenwidrig
Niedrige Gehälter können sittenwidrig sein und damit einen Anspruch auf die marktübliche Bezahlung für die bereits geleistete Arbeit auslösen.
Fristgerechte Kündigungsschutzklage
Eine Kündigungsschutzklage muss auch dann innerhalb der dreiwöchigen Frist erhoben werden, wenn der Arbeitnehmer nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fällt.
Unzumutbarer Arbeitsplatzwechsel
Arbeitnehmer müssen auch dann keinen Ortswechsel ihres Arbeitsplatzes über 300 Kilometer hinnehmen, wenn das Unternehmen während der Elternzeit seinen Sitz verlegt hat.
Kündigung nur mit handschriftlicher Unterschrift
Die mit einem Unterschriftenstempel signierte Kündigung ist unwirksam.
Neue Pflichten zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige in einigen Wirtschaftszweigen müssen zum Jahreswechsel neue Pflichten beachten.
Diskriminierung durch Dritte
Arbeitgeber müssen sich keine Diskriminierung vorwerfen lassen, wenn ihre Stellenanzeigen erst von Dritten diskriminierend veröffentlicht werden. Übernimmt ein Dritter das komplette Bewerbungsverfahren, dann sind außerdem die Zivil- und nicht die Arbeitsgerichte zuständig.
Rechtswidrigkeit einer angedrohten Kündigung
Die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung ist erst dann widerrechtlich, wenn der Arbeitgeber selbst von der Rechtswidrigkeit der Kündigung ausging.
Reform der Pflegeversicherung
Mit der Reform der Pflegeversicherung sind umfangreiche Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht verbunden.

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