Familienrecht

Gleichbehandlungsgesetz gilt auch für Geschäftsführer
Bei der Auswahl des Geschäftsführers muss ein Unternehmen das Diskriminierungsverbot des Gleichbehandlungsgesetzes beachten.
Leibliche Väter haben kein generelles Recht auf Anerkennung
Ein leiblicher Vater hat keinen bedingungslosen Anspruch auf die rechtliche Anerkennung der Vaterschaft.
Mutter muss den Namen des Vaters nennen
Eine Mutter muss dem vermeintlichen Vater ihres Kindes für den Unterhaltsregress den Namen des echten Vaters nennen.
Anspruch auf Namensherausgabe
Die Deutsche Telekom AG muss einem Vierjährigen den Anschlussinhaber einer Telefonnummer nennen, wenn der Vater lediglich diese Nummer hinterlassen hat.
Steuererstattungen unterliegen dem Zugewinnausgleich
Steuererstattungen sind nicht beim Trennungsunterhalt sondern bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen.
Brautgeld gibt es nicht zurück
Vereinbarungen über ein sogenanntes Brautgeld, das von der Familie des Bräutigams dem Brautvater gezahlt werden muss, sind sittenwidrig.
Kind darf beim Umgangsrecht mitentscheiden
Kinder können in der Regel ab dem zwölften Lebensjahr die Bedeutung des Umgangsrechts einsehen und dürfen damit über die Ausgestaltung des elterlichen Umgangsrechts mitentscheiden.

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