Eine Kündigungsschutzklage muss auch dann innerhalb der dreiwöchigen Frist erhoben werden, wenn der Arbeitnehmer nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fällt.
Die mit einem Unterschriftenstempel signierte Kündigung ist unwirksam.
Arbeitnehmer müssen auch dann keinen Ortswechsel ihres Arbeitsplatzes über 300 Kilometer hinnehmen, wenn das Unternehmen während der Elternzeit seinen Sitz verlegt hat.
Arbeitgeber müssen sich keine Diskriminierung vorwerfen lassen, wenn ihre Stellenanzeigen erst von Dritten diskriminierend veröffentlicht werden. Übernimmt ein Dritter das komplette Bewerbungsverfahren, dann sind außerdem die Zivil- und nicht die Arbeitsgerichte zuständig.
Die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung ist erst dann widerrechtlich, wenn der Arbeitgeber selbst von der Rechtswidrigkeit der Kündigung ausging.
Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige in einigen Wirtschaftszweigen müssen zum Jahreswechsel neue Pflichten beachten.
Mit der Reform der Pflegeversicherung sind umfangreiche Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht verbunden.
In Formulararbeitsverträgen sind doppelte Schriftformklauseln unwirksam, soweit sie auch mündliche Abreden, Ergänzungen oder Änderungen erfassen.
Eine reine Entgeltreduzierung kann nur dann über eine Änderungskündigung erreicht werden, wenn andernfalls unmittelbar eine betriebsbedingte Kündigung erfolgen müsste.
Arbeitnehmer verlieren auch dann ihren Gehaltsanspruch, wenn sie während einer Freistellung länger als sechs Wochen erkranken.
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