MARKUSALEXANDER FENSKE

RECHTSANWALT

FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT


Kompromiss zur Haltefrist für Firmenerben

Bei der umstrtittenen Haltefrist für Firmenerben zeichnet sich ein Kompromiss zwischen der Union und der SPD ab.

Beim Streit um die Erbschaftsteuerreform zwischen Union und SPD ist noch kein Ende in Sicht. Immerhin zeichnet sich bei der vielfach kritisierten Haltefrist für Firmenerben Bewegung ab. Statt der 15 Jahre, die derzeit im Gesetzentwurf stehen, kann sich Finanzminister Peer Steinbrück auch eine Frist von nur 10 Jahren vorstellen. Die Union schlägt daneben noch ein Modell mit einer fünfjährigen Haltefrist als Wahlmöglichkeit für den Erben vor, bei dem die Steuerschuld aber nicht Jahr um Jahr abschmilzt, sondern voll fällig wird, wenn das Betriebsvermögen innerhalb der Frist veräußert wird.



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