MARKUSALEXANDER FENSKE
RECHTSANWALT
FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT
Scheckzahlungen sind früher fällig
Zahlungen per Scheck müssen künftig drei Tage früher als bisher beim Finanzamt sein.
Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungen per Scheck die Zahlung beim Finanzamt künftig erst drei Tage nach Eingang des Schecks als eingegangen gilt. Diese Verschärfung gilt für alle Schecks, die nach dem 31. Dezember 2006 beim Finanzamt eingehen.
Übersicht - Eine Seite zurück
Wir weisen darauf hin, dass wir zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechend verlinkten Seiten überprüft haben und diese frei von illegalen Inhalten waren. Auf die aktuelle und zukünftige inhaltliche Gestaltung der verlinkten Seiten haben wir keinerlei Einfluss. Daher distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten bzw. verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Dies gilt für alle Links und Verweise im Rahmen dieser Website.
